{"id":93716,"date":"2023-12-01T19:44:41","date_gmt":"2023-12-01T19:44:41","guid":{"rendered":"https:\/\/pcr-automobile.de\/?page_id=93716"},"modified":"2023-12-01T20:31:07","modified_gmt":"2023-12-01T20:31:07","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/pcr-automobile.de\/?page_id=93716","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>I. Vertragsabschluss \/ \u00dcbermittlung von Daten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Pr\u00e4sentation von Kraftfahrzeugen des Verk\u00e4ufers auf der Webseite oder auf Verkaufsplattformen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Einladung, die pr\u00e4sentierten Kraftfahrzeuge beim Verk\u00e4ufer zu bestellen. Die Bestellung ist f\u00fcr den K\u00e4ufer verbindlich, sei es \u00fcber die Webseite, eine Verkaufsplattform oder per Fax. Die automatisierte Best\u00e4tigung des Zugangs der verbindlichen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme durch den Verk\u00e4ufer dar. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Annahme der Bestellung innerhalb von 7 Tagen abzulehnen, akzeptiert jedoch die Bestellung mit der Lieferung des Kaufgegenstandes.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. \u00dcbermittlung von Daten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenh\u00e4ngenden Vertr\u00e4gen und Vereinbarungen (wie z.B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingvertr\u00e4ge) werden zur Erf\u00fcllung und Abwicklung der Vertr\u00e4ge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten Verk\u00e4ufer, sowie &#8211; wenn und soweit zur Erf\u00fcllung der Vertr\u00e4ge erforderlich &#8211; dem Fahrzeugimporteur, dem Fahrzeughersteller, sowie den weltweit verbundenen Unternehmen sowie den insoweit beauftragten Dienstleistern oder involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten (z.B. finanzierende Bank) erhoben, verarbeitet, \u00fcbermittelt bzw. genutzt. Soweit personenbezogene Daten in L\u00e4nder au\u00dferhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverst\u00e4ndlich in voller \u00dcbereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz pers\u00f6nlicher Daten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>III. Preise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachl\u00e4sse. Vereinbarte Nebenleistungen und daf\u00fcr ausgelegte Kosten werden zus\u00e4tzlich zu dem vereinbarten Preis berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IV. Zahlung, F\u00e4lligkeit des Kaufpreises<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kaufpreis einschlie\u00dflich des Preises f\u00fcr vereinbarte Nebenleistungen ist bei \u00dcbernahme des Kaufgegenstandes vollst\u00e4ndig zu entrichten. Der Kaufpreis einschlie\u00dflich des Preises der vereinbarten Nebenleistungen ist f\u00e4llig sp\u00e4testens 8 Tage nach Anzeige des Verk\u00e4ufers \u00fcber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Bereitstellung des Kaufgegenstandes zur \u00dcbergabe sowie der Anzeige der Bereitstellung der \u00dcbersendung der Rechnung. Ist mit dem K\u00e4ufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis vereinbart, ist diese vorbehaltlich abweichender Vereinbarung sofort nach Rechnungsstellung f\u00e4llig. Der K\u00e4ufer kann gegen Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers nur aufrechnen, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist, ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn dies auf Anspr\u00fcchen aus dem Kaufvertrag beruht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>V. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>H\u00f6here Gewalt oder beim Verk\u00e4ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsst\u00f6rungen, die den Verk\u00e4ufer ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ver\u00e4ndern die vereinbarten Termine um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt k\u00f6nnen z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffknappheit, Kriege, politische Unruhen, Terrorakte, hoheitliches Handeln oder beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen sein. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VI. Abnahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der K\u00e4ufer hat den zur vertragsgem\u00e4\u00dfen \u00dcbergabe bereitgestellten Kaufgegenstand binnen 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk\u00e4ufer von seinen gesetzlichen Anspr\u00fcchen Gebrauch machen. Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadenersatz, so betr\u00e4gt dieser 10 % des Kaufpreises einschlie\u00dflich des Preises der vereinbarten Nebenleistungen. Der Schadenersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass ein geringerer oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VII. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verk\u00e4ufer zu. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der K\u00e4ufer \u00fcber den Kaufgegenstand weder verf\u00fcgen noch Dritten vertraglich f\u00fcr den Kaufgegenstand eine Nutzung einr\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VIII. Sach- und Rechtsm\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel betr\u00e4gt zwei Jahre ab Ablieferung des Fahrzeugs an den K\u00e4ufer. Ist der K\u00e4ufer ein Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB, kann die Verj\u00e4hrungsfrist vertraglich wirksam auf ein Jahr verk\u00fcrzt werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Willenserkl\u00e4rung durch den Verk\u00e4ufer von der Verk\u00fcrzung der Verj\u00e4hrungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verk\u00fcrzung der Verj\u00e4hrungsfrist ausdr\u00fccklich und gesondert vereinbart wird. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche. In Bezug auf Waren mit digitalen Elementen gelten f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel an digitalen Elementen die gesetzlichen Bestimmungen. Die Anspr\u00fcche wegen Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln hat der K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer geltend zu machen. Vom Verk\u00e4ufer im Rahmen einer Nachbesserung ersetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers. Die Haftung des Verk\u00e4ufers f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr von ihnen leicht fahrl\u00e4ssig versachte Sch\u00e4den ist ausgeschlossen. Haftungsbegrenzungen, Haftungsausschl\u00fcsse und Verk\u00fcrzungen der Verj\u00e4hrung gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit der Verk\u00e4ufer aufgrund Gesetzes zwingend haftet, insbesondere bei arglistigem Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz, bzw. etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der \u00dcbernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IX. Erf\u00fcllungsort \/ Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Erf\u00fcllungsort ist der Sitz des Verk\u00e4ufers. F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus dieser Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten, einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderung, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verk\u00e4ufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \u00dcbrigen gilt bei Ans<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. Vertragsabschluss \/ \u00dcbermittlung von Daten Die Pr\u00e4sentation von Kraftfahrzeugen des Verk\u00e4ufers auf der Webseite oder auf Verkaufsplattformen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Einladung, die pr\u00e4sentierten Kraftfahrzeuge beim Verk\u00e4ufer zu bestellen. Die Bestellung ist f\u00fcr den K\u00e4ufer verbindlich, sei es \u00fcber die Webseite, eine Verkaufsplattform oder per Fax. 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